Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die nachfolgenden AGB regeln die Vertragsbeziehung zwischen der Hundeschule Bleib Hund Eifel + Grevenbroich (nachfolgend „Bleib Hund“) und Verbrauchern (nachfolgend „Kunde“), die ein Angebot der Hundeschule Bleib Hund wahrnehmen.
§ 1 Vertragsinhalt
Bei dem zwischen Bleib Hund und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Kunde erhält von Bleib Hund lediglich Handlungsvorschläge. Da die Umsetzung des Gelernten in den Einheiten wie auch später maßgeblich von der Mitarbeit des Kunden abhängig ist, übernimmt Bleib Hund als Hundeschule keine Erfolgsgarantie. Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse, Gruppenstunden und Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge sowie die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Ermessen des Kunden und erfolgen auf eigenes Risiko.
Der Unterricht findet in den Einzugsgebieten Eifel und Grevenbroich statt. Da es sich bei Bleib Hund um eine mobile Hundeschule handelt mit Sitz in Mechernich, ist kein genauer Ort gegeben, an dem die Kurse und Veranstaltungen stattfinden. Die Standorte werden jeweils zwischen Kunde und Trainer festgelegt. Für Gruppenstunden und Kurse wird der Standort mindestens 2 Wochen vorab festgelegt.
§ 2 Leistungsbeschreibung & Vertragsschluss
Die Anmeldung bei Bleib Hund erfolgt persönlich, telefonisch oder schriftlich per E-Mail. Mit der Anmeldung bestätigt der Kunde, die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Mit der Zustimmung von Bleib Hund (persönlich, telefonisch oder schriftlich) zur Teilnahme des Kunden wird der Vertrag verbindlich. Als Kunde wird immer der Halter mit dem jeweiligen Hund gesehen. Sprich ein Kunde und ein Hund. Dies wird im Folgenden mit „Mensch-Hund Teams“ bezeichnet.
(1) Einzeltraining: Im Einzeltraining bietet Bleib Hund dem Kunden zu einem vereinbarten Termin Einzelunterricht bzw. Einzelberatung an. Es handelt sich hierbei um individuelle Trainings-/ Beratungsstunden, an denen nur der Trainer und ein bestimmter Kunde mit seinem/n Hund/en teilnehmen. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen Bleib Hund und dem Kunden. Auf Grund der Ausgestaltung der Einzelstunden kann eine Anzahl der geschuldeten Stunden nicht fest vereinbart werden. Die Anzahl der Stunden richtet sich vielmehr nach der konkreten Notwendigkeit, welche sich aus dem Verhalten und Fortschritt des Kunden und seinem/n Hund/en ergibt und daher zwischen den Vertragsparteien individuell vereinbart werden kann. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für sämtliche vereinbarte Einzelstunden die Bestimmungen dieses Vertrages und die diesem Vertrag zu Grunde liegenden AGB gelten. Das Einzeltraining findet in einem Umfang von 90 Minuten Einheiten statt. Bei der Buchung als Einzelzahler fungiert die erste Einheit als Erstgespräch.
(2) Offene Gruppen: (Welpengruppe, Junghundegruppe, Erwachsenen Hundegruppe Die Hundeschule bietet zu vorab festgelegten Zeiten offene Gruppen an. Diese werden fortlaufend angeboten, sodass in der Regel keine Wartezeiten für den Kunden entstehen und ein Einstieg jederzeit möglich ist. An den jeweiligen Stunden der Gruppen kann der Kunde nach einer einmaligen Vorstellung bzw. Anmeldung und Zustimmung von Bleib Hund teilnehmen. Auf Grund des Aufwandes und der Überschaubarkeit ist die Teilnehmerzahl der Gruppen begrenzt auf maximal 6 Mensch-Hund Teams. Im Monat werden pro Standort mindestens jeweils 4 Gruppen angeboten. Sprich 4 Welpengruppen, 4 Junghundegruppen und 4 Erwachsene Hundegruppe in der Eifel und das gleiche nochmal in Grevenbroich. Gruppenstunden finden jeweils im Umfang von 90 Minuten statt. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Erwerb der Gruppenstunden Einheiten über das 3 Monats. In diesen Fällen liegt ein Angebot vor, dass verbindlich für 3 Monate gilt. In diesen 3 Monaten hat der Kunde die Möglichkeit 10 Einheiten wahrzunehmen. Da alle Gruppenstunden die gleiche Wertigkeit haben ist ein Wechseln innerhalb des Vertrages möglich. Ein Welpe kann, wenn er innerhalb des Vertragszeitraumes das entsprechende Alter erlangt, in die Junghundegruppe wechseln. Dies gilt auch für Junghunde.
(3) Geschlossene Kurse/ Kursblock: Handelt es sich bei einem Kursangebot um einen geschlossenen Kurs/ Kursblock mit einer festgelegten Anzahl von Kursstunden, bedarf es einer verbindlichen Anmeldung des Kunden. Die Kurse finden erst bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl statt von mindestens 5 Mensch-Hund Teams. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt auf 8 Mensch-Hund Teams. Anmeldungen werden nach Datum des Eingangs berücksichtigt. Der Kunde ist an seine Anmeldung gebunden. Sie stellt ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Ein geschlossener Kurs/ Kursblock beginnt und endet jeweils an einem von Bleib Hund im Voraus bekannt gegebenen Termin. Fehlstunden von Seiten des Kunden können nur in begründeten Ausnahmefällen angerechnet und nachgeholt werden (z.B. Läufigkeit der Hündin (2 Fehlstunden werden anerkannt), nachweisliche Erkrankung des Kunden/Hundes -> Attest)! Die Kurse finden in einem Zeitraum von 10 Wochen statt in denen jeweils eine Kurseinheit in Länge von 90 Minuten stattfindet.
§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten
(1) Die aktuellen Preise werden auf Anfrage von Bleib Hund telefonisch oder per Email mitgeteilt.
(2) Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und beinhalten die gesetzliche MwSt.
(3) Einzeltraining sind nach der Einheit entweder in Bar oder per Überweisung zu bezahlen. Das Zahlungsziel sind 3 Tage ab Tag des Einzeltrainings. Zusätzlich fallen beim Einzeltraining Anfahrtskosten, an die der Kunde zu tragen hat, so erstattet der Kunde dem Trainer zusätzlich zu der Unterrichtsvergütung die Anfahrtskosten als eine vorab beschlossene Pauschale. Angebrochene Kilometer werden abgerundet. Für Standorte in der Eifel gilt der Sitz von Bleib Hund (Königsfelderstr. 5 53894 Mechernich) als Ausgangspunkt. Bei Kunden, die im Gebiet Grevenbroich Einzeltraining wahrnehmen ist Ostwall 31 41515 Grevenbroich der Ausgangspunkt.
(4) Die Zahlung der Vergütung von Einheit offener Gruppen erfolgt nach der Einheit Bar oder per Überweisung.
(5) Die Kursgebühren geschlossener Kurse/ Kursblöcke können, sind jedoch spätestens am ersten Kurstag vollständig bar zu bezahlen.
§ 4 Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
(1) Der Kunde kann von einer vereinbarten Einheit zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt mindestens 24 Stunden vor Beginn der Einheit fällt keine Gebühr an. Erfolgt der Rücktritt nicht innerhalb dieser Frist werden für den Ausfall der Einheit anteilsmäßig 50% berechnet, Fahrtkosten müssen in diesem Fall erstattet werden. Diese werden von den 50% abgezogen. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur in begründeten Einzelfällen möglich und liegen im Ermessen von Bleib Hund. Ausgenommen sind Gründe wie zum Beispiel das Erkranken des Hundes (Attest), das Dahinscheiden des Hundes oder ein Umzug (Ummelde Bescheinigung muss vorgelegt werden). In diesen Fällen wird der gesamte Betrag zurückerstattet.
(2) Der Kunde kann von der Teilnahme an einem geschlossenen Kurs zurücktreten. Sagt er den geschlossenen Kurs nicht mindestens 2 Wochen vor Kursbeginn ab, sind 50% der Kursgebühr durch den Kunden zu zahlen. Weist der Kunde einen adäquaten Ersatzteilnehmer nach oder gibt es einen „Nachrücker“ gemäß Warteliste, der den Kursplatz übernimmt, kann ein Kunde bis zu 48 Stunden vor Beginn eines geschlossenen Kurses vom Vertrag zurücktreten. Kündigt der Kunde zu spät, oder hat keinen Ersatz, so werden die Kosten als Kompensation eingehalten.
(3) Stornierungen von geschlossenen Kursen und ggf. die Benennung von Ersatzteilnehmern sind schriftlich gegenüber Bleib Hund anzuzeigen. Für die Anzahl der Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der Zugang der Mitteilung maßgeblich.
(4) Der Kunde hat das Recht die Monatspakete jederzeit zu kündigen. Hierbei entfällt der Anspruch auf die Teilnahme an den Stunden ab dem Punkt der Kündigung. Die noch übrigen Stunden werden zu 50%, vom bereits vergünstigten Preis im Paket, zurückerstattet.
§ 5 Rücktritt vom Vertrag / Terminverschiebung durch Bleib Hund
(1) Bleib Hund behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn sich zu wenig Teilnehmer für einen geschlossenen Kurs angemeldet haben, ein Trainer ausfällt oder sonstigen unvorhersehbare Ereignissen, die eine Durchführung der Veranstaltung unzumutbar erschweren, eintreten. Bleib Hund wird sich stets darum bemühen, anstatt einer Absage einen Ersatztermin für die Veranstaltung anzubieten.
(2) Bei schwierigen Wetterbedingungen (Starkregen, hohe Außentemperaturen etc.) behält sich Bleib Hund vor, einzelne Kursstunden abzusagen bzw. zu verschieben. Die Kursinhalte werden am nächsten regulären Kurstermin nachgeholt. Die Gesamtstundenzahl eines geschlossenen Kurses bleibt unverändert. Bei Einzeltraining und Gruppenstunden wird ebenfalls ein Ersatztermin gesucht.
(3) Die Hundeschule teilt dem Kunden eine Terminabsage/ -umlegung unverzüglich mit. Dies erfolgt per E-Mail oder Telefonat. Für Gruppenstunden und Kurse kann auch die jeweilige WhatsApp Gruppe verwendet werden.
(4) Wird der Beginn eines geschlossenen Kurses terminlichen komplett verschoben, ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und schuldet Bleib Hund keine Vergütung. Finden einzelne Einheiten im jeweiligen Kurs nicht statt, erhält der Kunde eine Vergütung. Da Kurse standartmäßig 10 Einheiten haben, wird pro nicht stattfindende Einheit 1/10 des gezahlten Betrages zurückerstattet.
(5) Wenn aufgrund von Erkrankung eines Trainers oder sonstigen Ereignissen seitens Bleib Hund nicht ausreichend Gruppenstunden angeboten werden können, wird dem Kunde das Recht eingeräumt vom Vertrag zurückzutreten oder eine Gutschrift zu erhalten. Im Fall eines Zurücktretens des Kunden, wird bei Paketen und Abonnements der noch nicht verwendete Betrag zurückerstattet.
§ 6 Rückerstattung von Zahlungen
Bleib Hund wird dem Kunden im Falle einer Überzahlung bei einem Rücktritt nach § 4 oder § 5 zu viel gezahlte Gebühren, diese unverzüglich zurückerstatten. Hat der Kunde die Vergütung in bar gezahlt, erfolgt die Rückerstattung nach seiner Wahl durch Überweisung auf ein von ihm benanntes Konto oder in bar unter Aushändigung einer Empfangsbestätigung des Kunden.
§ 7 Haftung
(1) Bleib Hund übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die dem Kunden, seinem Hund oder Begleitpersonen bei der Anwendung der gezeigten Übungen bzw. bei der Teilnahme oder der Möglichkeit der Teilnahme bei Angeboten der Hundeschule entstehen. Ausgenommen davon ist nur die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. Dies gilt auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule. Der Kunde ist verpflichtet, Begleitpersonen von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Da das Leineentfernen bei den Übungen lediglich ein Handlungsvorschlag seitens des Trainers ist, haftet Bleib Hund nicht für mögliche Folgeschäden durch Hund oder Halter verursacht. Bei allen Übungen liegt die Entscheidung über die Durchführung im eigenen Ermessen der Hundehalter und somit auch die Haftung.
(2) Kindern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko des Erziehungsberechtigten. Hierbei muss eine Vereinbarung unterschrieben werden seitens des Erziehungsberechtigen.
(3) Die Teilnahme an Angeboten der Hundeschule erfolgt auf eigene Gefahr und eigenem Risiko. Während der gesamten Teilnahme bleibt der Führer des Hundes gem. §833 und §834 BGB als Tierhalter bzw. Tieraufseher aufsichtspflichtig und haftet für die von ihm selbst oder seinem Hund verursachten Schäden, auch wenn er auf Veranlassung der Hundeschule handelt.
(4) Der Kunde versichert, dass er für seinen Hund eine Tierhalterhaftpflichtversicherung mit entsprechender Deckungssumme abgeschlossen hat. Auf Verlangen ist die Versicherungspolice vorzulegen.
§ 8 Sonstige Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet die Ausrüstung seines Hundes (Halsband/ Geschirr, Leine, ggf. Maulkorb) auf ihre Funktionstüchtigkeit vor den Einheiten zu überprüfen. Das Tragen von festem Schuhwerk wird empfohlen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, der Hundeschule ansteckende Krankheiten oder eine Läufigkeit des Hundes sowie eine übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes, die zur Störung des Kurses/der Einheiten führen kann, unverzüglich bei Kenntnis anzuzeigen. Ferner versichert er, dass sein Hund einen altersgemäßen und zeitlich gültigen Impfstatus besitzt. Auf Verlangen ist ein gültiger Impfausweis vorzulegen.
(3) Liegen Umstände gemäß Absatz 2 vor oder sind die Voraussetzungen gemäß Absatz 2 nicht gegeben, ist Bleib Hund berechtigt, den Hund vom Kurs/der Einheit auszuschließen. Der Kunde kann mit einem anderen Hund teilnehmen oder an einem Ersatztermin, soweit möglich und wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Teilnahme geschaffen sind.
(4) Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß Absatz 1 und 2 oder verhält sich der Kunde selbst in einer Art und Weise, die den Unterricht und/oder das Training der anderen Teilnehmer stört und/oder andere Teilnehmer und/oder den Trainer gefährdet, oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen der Hundeschule für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist das Hundeschule berechtigt, ihn dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Eine Erstattung von Kursgebühren/ Stundenentgelten erfolgt nicht.
(5) Für die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen ist der Kunde verantwortlich (z.B. Führungszeugnis bei Listenhunden, Tragen von Maulkorb, Leinenzwang).
§ 9 Ausschluss einzelner Hunde
Bleib Hund behält sich vor, Hunden, die nicht für die Teilnahme an einem Angebot der Hundeschule geeignet erscheinen, die Teilnahme zu verweigern. Stellt sich dies nach Beginn der vereinbarten Leistung heraus, wird die bereits entrichtete Gebühr insoweit erstattet, als der Hund nicht an der vereinbarten Leistung teilnehmen kann.
§ 10 Bild- und Videorechte
(1) Bleib Hund untersagt Kunden das Veröffentlichen von Bildern die während der Kurse/der Einheiten entstanden sind ohne Zustimmung.
(2) Die Hundeschule nimmt sich nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO das Recht raus, Bilder die durch Bleib Hund oder Fotografen im Auftrag von Bleib Hund entstanden sind, in öffentlichen Medien und Druck zu verwenden. Vor endgültiger Veröffentlichung wird die abgebildete Person jedoch nochmal darüber in Kenntnis gesetzt und kann ggf. dem widersprechen.
(3) Bei Kursen und Gruppenstunden wird gemäß § 26 Abs.2 S.3 DSGVO eine schriftliche Einwilligung eingeholt die dann für den gesamten Zeitraum des Kurses/Gruppe gilt.
(4) Das Abbilden des Trainers ist im Allgemeinen verboten. Nur nach Rücksprache kann dies gestattet werden.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarungen Unwirksamkeit erlangen, hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB ist ausgeschlossen.